Erklärung zur Barrierefreiheit
Gemäß § 2b Abs. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und § 12 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://gemeindeportal.webgau.de der Gemeinde Lindenbach. Sie wurde am 29.06.2026 erstellt und zuletzt am gleichen Datum aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 und den WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA sowie der EN 301 549 vollständig vereinbar.
Konformitätsmerkmale
- Lesbare Schriftgröße (Mindest-Body 18 px), bis 24 px stufenlos vergrößerbar
- Hoher Farbkontrast (WCAG AAA im Hochkontrast-Modus)
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit
- Sichtbarer Fokus-Indikator (3 px Akzent-Farbe + 2 px Offset)
- Skip-Links zum Hauptinhalt
- ARIA-Landmarks und korrekte Heading-Hierarchie
- Mindest-Klickflächen 44 × 44 px
- Vorlese-Funktion (Web Speech API)
- Hinweise in Leichter Sprache und Gebärdensprache (DGS)
- Respekt für
prefers-reduced-motion
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.06.2026 auf Basis einer Selbstbewertung nach BITV 2.0 / WCAG 2.2 AA erstellt. Eine externe Prüfung durch eine Zertifizierungsstelle ist für 2026 vorgesehen.
Feedback und Kontaktangaben
Falls Sie auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen, melden Sie uns dies bitte:
E-Mail: barrierefreiheit@lindenbach.de
Telefon: 06721 / 90 80 0
Online: über unser Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Antwort der Gemeinde nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz
Schlichtungsstelle nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
lfb.rlp.de